Stefan R. Riese | Rechtsanwalt
Corporate Governance |   Business Law  

Hinweisgeberschutz

Die EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, muss umgesetzt werden.

Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern haben ab 2022 Handlungsbedarf, ganz gleich, wann die Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt wird.



Die Whistleblower - Richtlinie (EU) 2019/1937 sieht u.a. vor, dass die Unternehmen Meldekanäle für Hinweisgeber einrichten, Hinweise schnell und anonym bearbeiten und dabei sicherstellen, dass die Hinweisgeber vor Repressalien geschützt werden.

Gute Lösungen entstehen, wenn Recht, Organisationsentwicklung und Personalentwicklung systemisch gedacht werden. Es geht nicht um die Arbeit an einer noch umfangreicheren Bürokratie, sondern um die Arbeit an einer Unternehmenskultur und der Arbeit am korrekten Verhalten aller. 

 


Ein gutes Hinweisgebersystem beeinflusst die Unternehmenskultur und das Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter positiv.


Ich kann Sie bei folgenden Punkten unterstützen:

- Beratung zu Strukturen und Prozessen des notwendigen Hinweisgebersystems in der Organisation

- Begleitung der Umsetzung im Unternehmen mit Sozialpartnern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

- Begleitung im Projektteam bei der Auswahl und Implementierung der IT

- Übernahme der Funktion des Ombudsmann als externer Meldekanal.






 
 
 
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