Stefan R. Riese | Rechtsanwalt
Corporate Governance |   Business Law  

Aktuelles

Sichere Kommunikation in unsicheren Zeiten 

Sichere Videotelefonie mit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung können wir über vOffice durchführen. Ein unabhängiges Gutachten bescheinigt dem Anbieter, dass das Produkt auch für Geheimnisträger wie Rechtsanwälte geeignet ist. Über dieses Tool kann auch ein sicherer Dateitransfer erfolgen.

Ich verwende für die Kontaktaufnahme bzw. die Terminvereinbarungen als Messenger ausschließlich Threema. 

Meine Threema-ID lautet: https://threema.id/HU9Y2REN .

Alle weiteren Sicherungsmethoden stimmen wir persönlich ab.

Selbstverständlich ist mein Büro von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter 06034-9384187 zu erreichen.

01.02.2024



Haftung in der Pandemie – die D&O-Versicherung überprüfen

In unsicheren Zeiten sollte man die eigene Police der D&O-Versicherung kennen. 

Bislang gab es etliche Versicherer, die der Meinung waren, dass die Ansprüche aus § 64 GmbHG nicht vom Versicherungsschutz umfasst sind. Der BGH hat dies mit Urteil vom 18.11.2020 (IV ZR 217/19) anders entschieden und klargestellt: „Der in § 64 GmbHG geregelte Anspruch der Gesellschaft gegen die Geschäftsführer auf Ersatz von und nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder nach Feststellung ihrer Überschuldung geleisteten Zahlungen ist ein gesetzlicher Haftpflichtanspruch auf Schadensersatz im Sinne von Ziffer 1.1 ULLA“ 

Und noch etwas: der §64 GmbHG wurde zum 01.01.21 abgeschafft. Die neuen Haftungsregeln des Geschäftsführers finden sich in § 105b InsO. Dies sollte man kennen. 

Folgen: die D&O-Versicherungsbedingungen werden angepasst. Die Policen werden teurer. 

Ihre Aufgabe: Überprüfen Sie mal ihre Police. Sprechen Sie mit Ihrem Makler bzw. Ihrer Versicherung.

Aufpassen, dass die Ansprüche nicht ausgeschlossen werden!

08.11.2023



 
 
 
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