Stefan R. Riese | Rechtsanwalt
Corporate Governance |   Business Law  

Compliance

Compliance beschreibt die Gesamt­heit aller Aktivitäten

in Unternehmen, um Haf­tungs­risiken ab­zuwenden und um die Ein­haltung von Gesetzen und interner Regeln zu garantieren.

Geringfügige Regel­ab­weich­ungen gehören zum All­tag, schaffen Neuer­ungen und halten die Organi­sation am Laufen. 

Das ist solange in Ordnung, so lange jeder weiß, wo die kul­turell be­dingten Grenzen für Regel­ab­weichungen ver­laufen und wann man den Grau­bereich ver­lässt - wo der kleine Ver­stoß zum Gesetzes­bruch wird. Grenzen ändern sich, sind schwerer zu er­kennen. Die infor­melle Organi­sation muss sich an­passen. Compliance muss dies berück­sichtigen und Struktur­ver­änderungen mit der Organi­sations- und Personal­ent­wicklung initiieren.


Die Haftungs­risiken werden zu­künftig aus folgenden drei Gründen bei allen Organi­sations­formen und Unter­nehmens­größen steigen:


  • Die Globali­sierung zwingt Unter­nehmen dazu, auch fremdes inter­nation­ales Recht zu kennen und zu be­achten, welches vor­der­gründig gar nichts mit dem oper­ativen Geschäft zu tun hat. Es gibt weltweit jeden Tag 200 neue Gesetze. Wer weltweit tätig ist muss sie erfassen, verstehen und beachten.
  • Die Künst­liche Intelligenz wird zukünftig neue Er­mitt­lungs­methoden zur Verfü­gung stellen, die für Über­raschungen sorgen werden, ähnlich wie es in der Foren­sik bei den DNA-Spuren und dem bundes­weiten Ab­gleich von Fingerab­drücken der Fall war.
  • Die Politik ent­deckt ein neues Ein­nahme­feld. Da wird in der Landes­regierung in Stuttgart 2019 schon mal hef­tig diskutiert, was man mit den 535 Mio. Euro macht, die das Buß­geld gegen einen Kfz-Hersteller in den Haus­halt spült. Un­geachtet eines eventuell kom­menden Unter­nehmens­strafrechts ist der heutige Buß­geld­rahmen für viele Unter­nehmen aber auch im Nach­gang für die Manager schon heute existenz­gefährdend.


Das Legalitäts­prinzip

beachten ist eine hoch­kom­plexe Auf­gabe. Risiken müssen identifiziert, Ent­haftungs­stra­tegien fest­gelegt, Organi­sationen darauf an­gepasst, Mit­arbeiter geschult, Kontrollen ein­geführt, Ver­stöße ge­ahndet werden.

Wirtschafts­recht muss mit den Werk­zeugen der Organi­sations­ent­wicklung und Per­sonal­­ent­­wicklung zu einer maß­ges­chnei­derten Lösung im Unter­nehmen imple­mentiert werden.


Wer ist in der Geschäfts­führung für Compliance zuständig? Wie erfolgt die Kontrolle durch die Kollegen?

Wie orchestrieren Sie das Risiko­mana­gement, Compliance und die Revision?

Welche Funktionen be­nötigen welche Kom­petenzen?

Wie wird der Aus­wahl­prozess, die Ein­weisung und die Schulung erfolgen?

Warum ändert sich das Ver­halten der Organi­sation nicht, obwohl viele Dinge geändert wurden?


 
 
 
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